Der mit einem BHKW erzeugte Strom kann entweder selbst genutzt oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Dabei sind die Netzbetreiber seit 2002 durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gesetzlich verpflichtet, den Strom aus BHKWs abzunehmen. Der Abnahmepreis setzt sich aus dem Durchschnittspreis für Basislaststrom, einem KWK-Zuschlag und den vermiedenen Netznutzungsgebühren zusammen. Zusätzlich wird die Energiesteuer für den eingesetzten Brennstoff vom Finanzamat erstattet.
Blockheizkraftwerke produzieren dezentral ausgesprochen umweltfreundlich Wärme und Strom und gehören zu einem der effizientesten Energiespar-Instrumente.
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